ICANN ändert die Richtlinie für Domain-Inhaberänderungen

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ICANN, die zuständige Behörde für gTLDs (z.B. com, .net. org, .shop. .etc), ändert zum 01.12.2016 die Richtlinie für Domain-Inhaberänderungen. Die neue Richtlinie ändert den Prozess für gTLD Domain-Inhaberänderung und betrifft alle ICANN REGISTRARE (Domainvergabestellen) sowie alle generischen Domainendungen. Länderendungen (ccTLDs, wie z.B. .de, .at, .ch) sind von der Neuregelung nicht betroffen.

Was ist neu ab 1. Dezember 2016?
Gemäß der neuen ICANN Richtlinie, werden bei einer Domain-Inhaberänderung einer Domain  des Typs gTLD (z.B. com, .net. org, .shop. .etc)  der alte und der neue Inhaber über die Änderung der Inhaberdaten dieser Domain per E-Mail informiert. Das bedeutet, dass nach einer Domain-Inhaberänderung der alte als auch der neue Domain-Inhaber eine Benachrichtigung per E-Mail über diese Datenänderung von der zuständigen Domain-REGISTRY erhält, wie von Paragraph II.C.1.1.6 der ICANN Transfer Policy (https://www.icann.org/resources/pages/transfer-policy-2016-06-01-en) vorgeschrieben.

Auch die Änderung der E-Mail Adresse eines Domain-Inhabers gilt nach der neuen Regelung als Domain-Inhaberänderung. Wenn die E-Mail-Adressen des alten und neuen Inhabers übereinstimmen, wird nur eine Benachrichtigung per E-Mail an diese E-Mail Adresse verschickt.

Außerdem tritt nach einem Domain-Inhaberwechsel eine 60 Tage Transfer-Sperre in Kraft. Bisher existierte diese 60 Tage Transfer-Sperre nur nach einer Domain-Registrierung oder einem Domain-Transfer (Providerwechsel). Ab dem 01.12.2016 wird dies auch der Fall sein, wenn eine Domain-Inhaberänderung erfolgt ist.

Welche Änderungen an den Domain-Inhaber Daten gelten laut ICANN als Inhaber-Wechsel?
Folgende Änderungen an den Daten des Domaininhabers (auch REGISTRANT oder owner-c genannt) gelten ab 01.12.2016 als Domain-Inhaberwechsel:
– Änderung des Vornamens
– Änderung des Nachnamens
– Änderung der Organisation
– Änderung der E-Mail Adresse

Worauf ist zu achten?
60 Tage Transfer-Sperre nach einer Domain-Inhaberänderung
Wenn ein Domain-Inhaber Sie beauftragt, die Inhaber-Daten einer Domain vom Typ gTLD (z.B. com, .net. org, .shop. .etc) zu ändern, weisen Sie ihn bitte vorab darauf hin, dass nach dieser Datenänderung diese Domain für 60 Tage für einen Domaintransfer (Umzug der Domain zu einem anderen Provider)  gesperrt ist. (Transfer Lock)
Informieren Sie Ihren Kunden auch darüber, dass alter und neuer Domain-Inhaber von der zuständigen Domain-REGISTRY per E-Mail informiert werden, wenn die Datenänderung erfolgt ist.

Zu beachten bei der Verwendung von Kontakt-Handles
Die Verwendung von Kontakt-Handles war in der Vergangenheit eine Vereinfachung bei der Domain-Verwaltung. Mehrere Domains können für den Domain-Inhaber ein einziges Kontakt-Handle verwenden. Statt immer die kompletten Kontakt-Daten mit angeben zu müssen, wird ein vollständiger Datensatz aus Name, Adresse, Tel/Fax, E-Mail in einer Kontakt-Handle-Datenbank gespeichert und bekommt eine Abkürzung (Handle-Namen), die im Domainverwaltungs-System eindeutig ist und stellvertretend für die kompletten Kontakt-Daten verwendet werden kann. (z.B. MM1, statt Max Mustermann, Beispielstrasse 1, 12345 Große Stadt,…)

Diese Vereinfachung ist zukünftig durch die ICANN Neuregelung stark eingeschränkt.
Warum?
Es ist üblich für alle Domains eines Kunden ein einziges Kontakt-Handel zu verwenden. Beispiel: Max Mustermann hat das Kontakt-Handle MM1. Nehmen wir an Max Mustermann hat folgende Domains:
max-mustermann.de
max-mustermann.eu
max-mustermann.com
max-mustermann.blog

Nehmen wir weiter an, Max Mustermann hat eine neue E-Mail Adresse und teilt Ihnen dies mit, verbunden mit dem Auftrag auch bei seinen Bestandsdomains diese E-Mail Adresse zu ändern. Bisher konnten Sie dann recht einfach das Kontakt-Handle MM1 in der Handle-Verwaltung aufrufen, die darin enthaltene E-Mail Adresse ändern, das geänderte Kontakt-Handle MM1 abspeichern und im Hintergrund wurden alle Domains, die das Kontakt-Handle MM1 verwenden automatisch aktualisiert.

Da in den meisten Fällen der Domain-Inhaber und der Admin-C identisch sind, wird für Domain-Inhaber und Admin-C meistens auch das selbe Kontakt-Handle verwendet. So auch bei unserem Beispiel Max Mustermann. Daher ist nur eine Änderung am Handle MM1 notwendig. Durch die neue ICANN Regelung werden aber die Domains max-mustermann.com und max-mustermann.blog durch diese Änderung am Kontakt-Handle MM1 für 60 Tage für einen Domain-Transfer gesperrt. Zukünftig muss dies beachtet werden und Ihr Kunde muss darüber informiert werden, bevor diese Datenänderung durchgeführt wird.

Sollte diese Aktualisierung der Inhaber-Daten dazu dienen einen Domain-Transfer vorzubereiten, z.B. weil die E-Mail Adresse nicht mehr aktuell war und die FOA-Transfer-E-Mail dann nicht an den Admin-C zustellbar wäre, dann wäre es ratsam in diesem Fall nur für den Admin-C ein neues Kontakt-Handle (MM2) anzulegen und das Kontakt-Handle des Domain-Inhabers (MM1) nicht zu ändern, um die Transfer-Sperre von 60 Tagen zu vermeiden. Da nach einem gTLD-Domain-Transfer ebenfalls eine Transfer-Sperre von 60 Tagen erfolgt, wäre es in diesem Beispiel ratsam, die Inhaber-Daten erst nach dem Transfer beim neuen Provider zu aktualisieren.

Wir empfehlen daher immer vor einem Handle-Update bei, dem sich die E-Mail Adresse und/oder die Organisation ändert zu prüfen, welche Domains dieses Handle als Inhaber-Kontakt-Handle verwenden. Denn diese Änderung an einem Kontakt-Handle kann dann Auswirkungen auf alle Domains haben, wo dieses Kontakt-Handle beim Domain-Inhaber (owner-c) eingetragen ist.

 

Rechtliches:
Diese neue ICANN Richtlinie hat Auswirkungen auf viele interne Domain- und Kontakt-Handle-Prozesse und auch auf die Kommunikation mit den verschiedenen REGISTRIES.
Wir haben wie immer den Weg gewählt, der für Sie den geringsten Aufwand bedeutet und agieren in diesen Fällen für Sie und Ihre Kunden als Designated Agent.
Sie müssen daher die Registrierungsvereinbarungen unserer gTLD-Systempartner in Ihre eigenen Geschäftsbedingungen mit aufnehmen, um sicher zu stellen, dass Sie, wir und unsere gTLD-Systempartner sowohl für den alten als auch den neuen Inhaber in Übereinstimmung mit der ICANN Policy explizit als Designated Agents handeln können.