Google Analytics rechtskonform einsetzen

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Bekanntermaßen sind die juristischen Vorgaben bezüglich der Datensicherheit und des Datenschutzes zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland oder anderen Ländern der Europäischen Union sehr unterschiedlich. Zu recht haben unsere Gesetzeshüter Vorgaben erarbeitet, die besonders in gewerblich genutzten Webseiten unbedingt zu beachten sind.

Unverständlicherweise ist immer wieder festzustellen, dass sogar Webdesigner oder Internetagenturen, die Internetseiten oder Internetanwendungen für Dritte erstellen, über diese Sachverhalte bzw. über diese eindeutig gesetzlich vorgeschriebenen Regularien nicht informiert sind.

Das kann für Sie erhebliche Konsequenzen haben.

Vereinfacht gesagt, müssen in Deutschland die über Google Analytics erhobenen Nutzerdaten sicher anonymisiert werden. Es dürfen also keine Rückschlüsse auf den einzelnen User oder grundsätzlich keine personalisierten Daten, wie beispielsweise die IP-Adresse, erhoben werden. Um das sicherzustellen und um somit Ihre Website rechtskonform online zu stellen, muss der Google Analytics Tracking Code für Ihre Seite manuell modifiziert werden.

Den der Standardcode hält sich an die Vorgaben der US-Behörden. Erst durch die individuelle Modifizierung werden die Daten dann entsprechend der Bundesdeutschen Gesetze anonymisiert erhoben. Und nur so dürfen die Google Analytics in Ihrer Website eingesetzt werden.

Es versteht sich von selbst, dass wir diesen Vorgaben natürlich grundsätzlich und ohne Ausnahme entsprechend. Bei unseren eigenen Webseiten, als auch bei den Internetpräsenzen unserer Kunden.