Tag: Coockie-Notice


Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz regelt Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz bei Telekommunikations- und bei Telemediendiensten. Hierzu zählen auch Webseiten und insbesondere die gewerblicher Anbieter. Mit vollem Namen heißt das Gesetzt, das mit TTDGS abgekürzt wird, „Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“. Wichtig ist, dass das Gesetzt ohne eine Übergangsfrist zum Stichtag in Kraft tritt. Vereinfacht ausgedrückt werden die Datenschutzregeln aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemediengesetz (TMG) in ein eigenes Gesetz überführt und direkt auch an die Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie angepasst. Für Webseitenbetreiber bedeutet......

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