Zendesk erfordert einen Anbieternachweis für gebuchte Rufnummern in zendesk Talk

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Seit dem 15. April 2018 fordert zendesk einen Nachweis zur Anbieterkennzeichnung für über zendesk gebuchte Rufnummern.

Wer eine oder mehrere deutsche Telefonnummern von Zendesk erworben hat, für den gilt folgendes:

In Verbindung mit einer kürzlich erfolgten Überprüfung durch die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation, sind wir dazu verpflichtet bis spätestens Sonntag, den 15. April 2018 einen Adressennachweis des Endbenutzers jeder Telefonnummer einzufordern.

Wir benötigen einen Nachweis dafür, dass der Endbenutzer jeder Telefonnummer innerhalb des der Vorwahl zugehörigen geografischen Gebiets physisch präsent ist. Wir entschuldigen uns vielmals für die Umstände.

Welche Art von Adressennachweis wird für Privatpersonen benötigt und welche für Unternehmen?

  • Für Privatpersonen gilt:
    Der Endbenutzer muss einen gültigen und amtlichen Lichtbildausweis
    (Personalausweis, Führerschein) mit einer Adresse vorweisen, die mit der für die Telefonnummer gespeicherten Adresse übereinstimmt.
  • Für  Unternehmen gilt:
    Der Endbenutzer muss eine Unternehmensregistrierung vorweisen
    (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung).

Sollten Sie aufgrund der Nichtverfügbarkeit in Ihrem Vorwahlbereich eine Rufnummer aus einem umliegenden Vorwahlbereich gebucht haben, so wenden Sie sich bitte direkt an den zendesk-Support, da die Einzelfallentscheidung nicht von uns getroffen werden kann. Sie können Sie Anfrage direkt aus Ihren zendesk heraus stellen (Feedback einrichten, Anfrage einreichen, Formular ausfüllen).

Wenn Sie technische Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Support.