Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) kommt im Mai!

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Sie sollten jetzt handeln!

Das Ziel der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es, das Datenschutzrecht in der EU zu vereinheitlichen, um dem Einzelnen mehr Kontrolle über seine Daten zu ermöglichen. Künftig gelten in der gesamten EU einheitliche Standards zum Datenschutz.

Darüber hinaus hat jeder User das Recht zu erfahren welche Daten über ihn gespeichert und wie erhoben bzw. verarbeitet werden. Hierzu zählt auch, dass der User noch frühzeitiger darüber zu informieren ist, wenn seine Daten gehackt wurden um ihm die Möglichkeiten rechtzeitiger Gegenwehr oder entsprechender Maßnahmen zu ermöglichen.

Die europaweit einheitliche gesetzliche Regelung ist ganz sicher ein Vorteil für jeden von uns, die wir als User im Netz unterwegs sind. Für Webseitenbetreiber aber ergibt sich aus dieser Gesetzesänderung ein nicht unerheblicher Handlungsbedarf, denn die

EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt am 28. Mai 2018 in Kraft.

Am 14.04.2018 wurde die Europäische-Datenschutz-Grundverordnung vom Europäischen Parlament offiziell verabschiedet und tritt, wie bereits erwähnt am 28.05.2018 in Kraft. Zwar gilt für die Verpflichtung zur Umsetzung eine zweijährige Übergangsfrist nach Veröffentlichung/Beschluss (genauer gesagt 750 Tage), jedoch ist die Veröffentlichung bereits 2016 erfolgt. Je nach Art und Umfang einer gewerblichen Internetseite bzw. Internetanwendung sind teilweise erhebliche Änderungen durchzuführen, um die jeweilige Website in allen Bereichen der neuen gesetzlichen Regelung anzupassen.

Dabei ist zu beachten, dass jede gewerbliche Homepage hiervon betroffen ist. Bereits eine Verlinkung/Integration zu/von Facebook bedeutet, dass über Ihre Website personenbezogene Daten erhoben und auch weiter verarbeitet werden. Komplexer wird es, wenn Sie über verschiedene Plattformen vernetzt sind.

Besonders gefordert sind Webseiten, die beispielsweise darüber hinausgehende Kundendaten speichern und dadurch automatisch für den Bestell- oder Auslieferungsvorgang verarbeiten. Als eine der häufigsten Anwendungen ist hier der Onlineshop zu nennen.

Verpassen Sie als nicht den Stichtag!
Machen Sie sich und Ihre Website fit für die neue EU-DSGVO am Mai 2018! Wir beraten Sie gerne kompetent und individuell.