Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes dar. Vielmehr fokussieren wir uns auf die technischen Aspekte der datenschutzkonformen Einbindung von Google Fonts. Das Landgericht München 1 hat in einem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) festgestellt, dass die Einbindung von Google Fonts über die Google Font API nicht datenschutzkonform ist. Das Laden der Google Schriftarten (Google-Fonts) über die Fonts API bedarf einer vorherigen expliziten Zustimmung der User. Der Grund ist, dass bei der Einbindung über die Google-Server die IP-Adresse des Users in die USA, also in eine sogenannten Drittstaat übertragen wird.......
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#dithowebdesign |
15. November 2020
Google listet ab März 2021 nur noch mobile Webseiten auf!
Google hat bekannt gegeben, dass ab März 2012 in den Suchergebnissen nur noch Webseiten angezeigt werden, die responsive gestaltet sind und somit auch für die mobile Nutzung auf entsprechenden Endgeräten...
#dithoberlin |
18. März 2019
ditho.berlin stellt den Newsletter ein
Der Newsletter als Informationsmedium bzw. die E-Mail als Informationskanal ist schon seit Jahren stark in die Kritik geraten und der Erfolg von auf diesem Wege versandter Informationen ist zunehmend zweifelhaft....
#dithowebdesign |
28. März 2018
Mehr Sicherheit: webCMS.login mit neuer 2-Wege-Authentifizierung
Ab sofort werden alle ditho.berlin webCMS.websites mit einer neuen hoch effektiven Sicherheitserweiterung ausgestattet, die einen unberechtigten Zugriff auf die webCMS.verwaltung (Backend) aller webCMS.websites nahezu gänzlich unmöglich macht. Die 2-Faktor-Authentifizierung in Verbindung...
#dithowebdesign, #webcmskonzept |
21. Dezember 2017
Google Maps – Enable sign-in (Anmeldungsabhängigkeit) verworfen
Die Funktion für Anmeldungsabhängigkeit ist verworfen worden. Version 3.27 und frühere Versionen der Google Maps JavaScript API unterstützen weiterhin anmeldungsspezifische Karten, die jedoch von einer künftigen Version nicht mehr unterstützt werden. Achten...