
Seit dem 15. April 2018 fordert zendesk einen Nachweis zur Anbieterkennzeichnung für über zendesk gebuchte Rufnummern. Wer eine oder mehrere deutsche Telefonnummern von Zendesk erworben hat, für den gilt folgendes: In Verbindung mit einer kürzlich erfolgten Überprüfung durch die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation, sind wir dazu verpflichtet bis spätestens Sonntag, den 15. April 2018 einen Adressennachweis des Endbenutzers jeder Telefonnummer einzufordern. Wir benötigen einen Nachweis dafür, dass der Endbenutzer jeder Telefonnummer innerhalb des der Vorwahl zugehörigen geografischen Gebiets physisch präsent ist. Wir entschuldigen uns vielmals für die Umstände. Welche Art von Adressennachweis......
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#dithoberlin, #kundensupport |
17. April 2018
Warum Supportanfragen per E-Mail schneller bearbeitet werden können
Unser oberstes Prinzip ist es, unsere Kunden stets perfekt und bestmöglich zu bedienen und Ihnen einen optimalen Support bieten zu können. Um dies auch in der täglichen Praxis umsetzen und...
#dithozendesk |
2. April 2018
Zendesk-Multichannelsupport Rechtliche-Hinweise!
Im Zuge der gesetzlichen Änderungen und des geänderten Datenschutzrechts innerhalb der EU hat auch zendesk entsprechende Informationen und Nutzungsbedingungen sowie rechtliche Hinweise veröffentlicht, die für alle Kunden gelten, die unseren...