Youtube-Videos u. Social-Plugins auf der Website nicht datenschutzkonform?

by

Bilder und Videos erzeugen Emotionen und sind ein unverzichtbarer Teil modernen Website. Doch Vorsicht., Hier lauert die Gefahr, dass die Einbindung(!) von Videos auf Youtube oder die Einbindung von Funktionen der Sozialen Netzwerke gegebenenfalls nicht datenschutzkonform sein kann.

Selbst wenn die Einbindung des Videos direkt von der Seite des Anbieters in die Website erfolgt, in diesem Fall wird das Video von der Betreiberseite und nicht vom eigenen Webspace abgespielt, durchaus meist rechtlich zulässig ist, droht dennoch die Gefahr der Verletzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).

Aber auch was Facebook und andere Sozialen Netzwerke betrifft, so ist grundsätzlich laut Landgericht Düsseldorf (AZ 12 O 151/15) die Verwendung des Like-Buttons sowie von Social-Plugins unzulässig. Das Urteil können Sie HIER nachlesen.

Sie sollten also dringend prüfen, ob Sie Social-Plugins oder den Facebook Like-Button auf Ihrer Website einsetzen.

Was ist zu tun?

Für private und gewerbliche Webseitenbetreiber raten wir zur absoluten Wachsamkeit. Die umstrittenen Abmahnvereine warten nur auf solche Gelegenheiten und zudem drohen in Einzelfällen empfindliche Strafen bei Verstößen.

Für unsere Kunden besteht kein Handlungsbedarf. Auch wenn wir rein formaljuristisch darauf hinweisen müssen, dass für die Rechtskonformität immer und ausschließlich der jeweilige Webseitenbetreiber verantwortlich ist und wir auch gar keine rechtsverbinmdliche Beratung leisten können, so werden neue webCMS.webseiten von uns selbstverständlich bestmöglich und auf Basis unserer langjährigen Erfahrung so gestaltet, dass dem geltenden Recht entsprochen wird.

Dennoch zeigt diese Thema, dass es unerlässlich ist, gerade gewerbliche Webseiten von Fachleuten gestalten und programmieren zu lassen.